Tradition

Familientradition seit über 100 Jahren

Stephan Gündling (Schornsteinfegermeister)
Seit dem 11.11.1988 bin ich in fünfter Generation Schornsteinfegermeister.

Andreas Gündling, Schornsteinfegergeselle seit dem 19.06.2015

Mein Sohn Andreas setzt diese Tradition inzwischen als Schornsteinfegergeselle fort. Am 19.06.2015 legte er erfolgreich seine Prüfung ab.

Bereits mein Ururgroßvater Karl Gündling, geboren 1835, war bereits Schornsteinfegermeister. Dies ist handschriftliche Aufzeichnungen zu entnehmen, er legte nach diesen 1863 seine Meisterprüfung ab. Desweiteren ist überliefert, dass er wohl nicht der „erste Gündling“ gewesen sein soll, der den Beruf des Schornsteinfegermeisters ausgeübt hat. Da mein Großvater Jakob Gündling in Alzenau, im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg geboren wurde, ist anzunehmen das unsere Wurzeln im bayrischen zumindest aber im fränkischen Raum zu suchen sind. Weitere Nachforschungen brachten bisher noch nicht den gewünschten Erfolg.

Georg Gündling und Lehrling (vermutlich um 1893)

Mein Urgroßvater Georg Gündling, geboren am 12. Oktober 1860 legte seine Meisterprüfung am 13. Dezember 1889 ab.

Mein Großvater Jakob Gündling, geboren am 27. Dezember 1890 in Alzenau, legte am 13. Juli 1918 vor der Handwerkskammer Kassel seine Meisterprüfung ab.

Mein Vater Erwin Gündling folgte als nächster dieser Tradition. Er legte am 13. Dezember 1950 ebenfalls vor der Handwerkskammer Kassel seine Prüfung ab.

Meine Meisterprüfung legte ich am 11.11.1988 ab.

Seit dem 22. Mai 2006 bin ich auch zertifizierter Gebäudeenergieberater (HWK)

Meister mit Geselle um ca. 1850, Mit sehr alten Werkzeug einem Reisig Stiehlbesen
Geselle Jakob Gündling im Jahr 1912
1916 - Lehrling und späterer Geselle auf Schornstein
Jakob Gündling 10.09.1913 auf freistehenden Schornstein und das ohne Sicherung
Generalversammlung des Zentralverbandes der Schornsteinfegergesellen Deutschlands am 28. Mai 1926 in Kassel
Meistergeselle mit Reisigbesen und Holzleiter bei Schornsteinfegermeister Jakob Gündling ca. 1926
Früh wird man auf die Aufgabe als Glücksbringer vorbe- reitet - Mein Vater Erwin im Jahr 1932 in Kassel.
Früh wird der Grundstein für eine berufliche Laufbahn gelegt - Mein Vater Erwin im Alter von 6 Jahren im Jahr 1933 auf dem Zissel in Kassel.
1933 - Geselle auf dem Zissel in Kassel
Erwin Gündling 1939

Geschichte des Schornsteinfegerhandwerks

Von der offenen Feuerstelle zum Schornstein
„Der Weg zur Entstehung des heutigen Schornsteinfegerhandwerks”

Die Zähmung von Wildfeuern (die beispielsweise aus Blitzschlägen oder Erdbränden entstanden) sowie die spätere Kunstfertigkeit Feuer zu entfachen, waren wichtige Schritte der Menschwerdung. Es gilt als wahrscheinlich, dass es bereits dem frühen Homo erectus (ergaster) (vor 1,9 bis 1,5 Millionen Jahren) erstmals gelang, Feuer für sich nutzbar zu machen.

Nahrung wurde durch Garen wesentlich effizienter. Es war jetzt möglich durch Erhitzung und Braten über offenem Feuer oder das Kochen in heißen Quellen die Nahrung bekömmlicher zuzubereiten. Damit entlastete man den Verdauungstrakt. Außerdem konnte diese durch Räuchern länger haltbar gemacht werden.

Feuer bot Wärme, Licht und Schutz vor Raubtieren und Insekten. Feuer ermöglichte die Härtung von Holz und Stein und später (im Neolithikum) von Ton oder Lehm zu Keramik und (und noch später) das schmelzen von Erzen. Die ältesten gesicherten Feuerstellen, die zweifelsfrei durch Menschen angelegt wurden, stammen aus der Wonderwerk-Höhle in Südafrika und sind etwa 1,7 Millionen Jahre alt.

Die ältesten gesicherten Feuerstellen in Europa sind vor rund 400.000 Jahren entstanden, sie wurden in der Nähe von Nizza gefunden.

Die Nutzung wurde von der Menschheit ständig weiter entwickelt. Wie sich die Menschheit wohl ohne Feuer entwickelt hätte?

Die ersten bekannten Entwicklungen des Rauchabzugs (Schornsteins), sollen schon 2000 Jahre vor Chr. im griechisch-hellenistischem Raum zumindest als Vorläufer der Hypokaustenheizung entstanden sein.

Bereits in der Antike wurden komplexe Rauchabzüge entwickelt. Hier wird dem Römer Gaius Sergius Orata, um 90 vor Chr., die Erfindung bzw. Weiterentwicklung der Hypokaustenheizung, einer Art Warmluftheizung, zuge- schrieben. (Begriffserkärung: abgeleitet vom griechischem Begriff „Hypokaustum“ „von unten beheizt“ (hypo = von unten, kaustum = verbrennen).

Hierbei handelt es sich um einen unter dem Fußboden liegenden Heizraum mit Abzügen für die heiße Luft und Abgase. Der Brennofen befand sich meist im Freien. Er bestand aus im Abstand von etwa 30 bis 40 cm aufgeschichteten, bis zu 60 cm hohen Ziegeltürmchen aus quadratischen oder runden Platten. Um den Rauch aus den Heizkammern abführen zu können, wurden in die steinernen Wände, Rauchschächte meist aus quadratischen Tonrohren, aber auch als gemauerte Schächte, eingebaut. Diese dienten zugleich als Wandheizung. Der Energieverbrauch galt als sehr hoch. Eine Weiterentwicklung für Bauten mit geringerem Wärmebedarf war die römische Kanalheizung, ein Vorläufer der heutigen Fußbodenheizung. Diese Techniken wurden von den Römern ständig weiter entwickelt und verbessert.

Die Kanalheizung wurde später in Orangerien angewandt. Der Unterbau bestand meist aus gestampften Lehm oder Sand sowie einer Lehmschicht oder Steinplatten. Durch diese Bauform konnte das Schwitz– Gießwasser gut abgeführt werden. Der Bildung von Staunässe konnte man durch diese Technik vorbeugen.

Mit dem Niedergang des römischen Reichs scheinen viele der Techniken verloren gegangen zu sein. Erst später erinnerte man sich wieder an die Erfindungen und Entwicklungen der Römer.

Im 9 – 10 Jahrhundert entstanden die sogenannten Rauchschlote. Diese wurden aus Holzgerüsten, die mit Lehm verputzt wurden, errichtet.

In den lange Zeit vorrangigen gebauten Einraumhäusern zog der Rauch von der Kochstelle durch das ganze Haus und entwich über Öffnungen in Wand oder Dach. Das führte zwar dazu, dass das ganze Haus beheizt wurde, aber auch das der Ruß sich im Kochbereich und im ganzen Haus (samt Kleidung, Lungen und Haut der Bewohner) niederschlug und die Brandgefahr stieg. Fleisch und Fische wurden nahe der Kochstelle oder unterm Dach vor Nagern oder Haustieren gesichert aufgehängt und wurden dort automatisch getrocknet und geräuchert.

Der Schornstein, in Form des Hypokaustums, von den Römern entwickelt, geriet lange Zeit in Vergessenheit. Mit der Einführung von Zwischengeschossdecken ergab sich die Notwendigkeit einer besseren Rauchabführung. Das Prinzip taucht erst im 10. – 11. Jahrhundert wieder auf.

In Italien sind nachweislich die ersten Schornsteine aus Steinen errichtet worden. Mitte des 14. Jahrhunderts werden sie in Burgen und Schlösser eingebaut. Die Anfänge des Schornsteinfegerhandwerks sind daher vermutlich auch hier zu suchen.

In Deutschland kam die Modernisierung ab dem 15. Jahrhundert voran. Den Schornstein bzw. Essen und Rauchschlote wurde meist durch die Eigentümer, aber zunehmend auch durch bedienstete oder beauftragte Handwerker gereinigt. In dieser Zeit gab es die ersten ziehenden Handwerker z. B. Rauchfangkehrer aus Norditalien.

Da bei Verbrennung von feuchtem Holz Ruß und Teer entsteht und sich diese Ablagerungen an den Schornsteininnenwänden absetzen, sind sie schon bei geringer Temperatur leicht entflammbar. Das erhöht(e) die Brandgefahr erheblich.

Man schaffte Abhilfe, indem man kleinwüchsige Menschen (meistens kleinen Jungen, i.d.R. zwischen 6-8 Jahre alt in Italien «rüsca» “der kleine Schornsteinfeger” genannt) in die Rauchabzüge und Schornsteine schickte um dort die entstandenen Ablagerungen heraus zukratzen.

In Deutschland gab es ebenfalls ziehende Schornsteinfeger, die von Dorf zu Dorf und Stadt zu Stadt zogen und Ihre Dienste anboten. Diese Dienstleistung führte dazu, dass der Schornsteinfeger, auch Schlotfeger genannt, den Menschen Glück brachte. Denn die Leute sagten: „Wir haben Glück das der Schornsteinfeger bzw. Schlotfeger im Dorf bzw., Stadt ist, und unsere Schlote fegt, da durch brennt unser Haus mit Hab und Gut nicht ab”. Schnell war der Begriff „Glücksbringer” entstanden.

Im Mittelalter kam es in vielen Städten oft zu verehrenden Feuersbrünsten, diese wurden meistens durch Funkenflug, Schornstein bzw. Rauchschlot Brände ausgelöst. Im Späten Mittelalter wurden daher die ersten Brandordnungen, Feuerordnungen auch Feuerschutzordnungen durch die städtische Obrigkeit oder durch die Landesherren erlassen. Im 16. Jahrhundert wurden sie als fester Bestandteil in die städtischen Ordnungen aufgenommen. Im 17. Jahrhundert waren sie in den meisten Deutschen Städten verbreitet. In vielen Feuerordnungen wurde das Kehren der Schornsteine zwingend in regelmäßigen Intervallen vorgeschrieben. In einigen Städten wurden in den neu verfassten Feuerverordungen auch Kehrbezirke für Schornsteinfeger eingerichtet.

Der Preußische König Friedrich Wilhelm I. erließ am 02. April 1727 die Errichtung von Kehrbezirken, die Vorschriften für Schornsteine, die Begutachtung von Feuerstätten durch den Schornsteinfeger. Diese wurde in eine Verordnung verfasst und publiziert, in dieser Verordnung wurde auch auf die Haftung des Schornsteinfegers bei Schäden hingewiesen.

Die ersten Kübelschornsteine wurden vom Erdgeschoß, im Erdreich meist ohne Fundament, bis in das erste Obergeschoss senkrecht gemauert, im Dachgeschoss wurden die Wangen dann bis zur Mündung, auf ein besteigbares Maß, über Dach zugespitzt gemauert. Um eine Rauch– und Gasdichtigkeit zu erzielen wurden sie innen mit Lehm verputzt.

Skizze 1: Die Wangen wurden anfangs vom Erdgeschoss bis zur Mündung über dem Dach errichtet. Diese Art benötigte im Erdgeschoss einen erheblichen Platzbedarf.
Skizze 2: Typischer Kübelschornstein, durch den Wegfall der Wangen im Erdgeschoss wurde der Schornstein (Kübel) auf Holzbalken aufgesattelt.

Dieser Schornstein (Kübel) wurde auf Holzbalken aufgesattelt. Das hohe Gewicht wurde durch Querhölzer (Sattelhölzer), auf den nächstliegenden Deckenbalken der Geschossdecke verteilt (aufgesattelt). Dies führte allerdings dazu, dass diese Schornsteine bauartbedingt durch die hohe Beanspruchung, Risse und Undichtigkeiten bekamen. Es entstand eine erhöhte Brandgefahr, auch der Austritt von gefährlichen Rauchgas und Kohlenmonoxid waren die Folge. Um mehr Platz für Wohnzwecke nutzen zu können hielt man an dieser Bauweise lange Zeit fest.

Im Bereich der aufgesattelten Balkenlage wurden Bretter, welche mit Blechen oder Lehm beschichtet waren, eingebaut. Es entstand eine „Sohle“ auch „Sottboden“ genannt. Durch diesen waagerechten Sohlenabschnitt, wurden eiserne Rauchrohre, vereinzelt auch gemauerte Kanäle von der Feuerstätte in den darüber liegenden Schornstein eingebaut. Allerdings war diese Ausführung auch sehr brandgefährlich, der auf dem Sottboden befindliche Ruß konnte sich sehr leicht entzünden und zu verheerenden Bränden führen. Ein weiterer Schwachpunkt war die Statik, die Balken wurden durch schwelendes und offenes Feuer häufig geschwächt.

Am 21. Juni 1869 wurde die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (welche zwei Jahre später im Deutschen Reich erweitert wurde) eingeführt, in diesen der § 39 die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger erlaubte. Die Einrichtung von Kehrbezirken war damit eine „Kann-Bestimmung“. Von dieser wurde sehr unter- schiedlich Gebrauch gemacht. Es waren keine einheitlichen Maßstäbe für die Größe der Kehrbezirke festgelegt. Dadurch war manchmal die Größe des Bezirks nicht ausreichend, um von der hauptberuflichen Tätigkeit als Schornsteinfeger leben zu können. Zudem entwickelten manche Gemeinden den Ehrgeiz, einen lokalen „eigenen“ Schornsteinfeger zu haben.

Im Deutschen Reichsanzeiger wurde mit Datum 15. Juni 1880 der Erlass des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, Karl Hofmann (ab 1882 von Hofmann), zur Regelung des Schornsteinfegerwesens vom 14. Mai 1880 veröffentlicht. Mit diesem Erlass sprach sich der Minister grundsätzlich für das System der Kehrbezirke für Schornsteinfeger aus.

Der Ministerialerlass vom 5. Februar 1907 in Preußen war bis 1935 die Rechtsgrundlage für die Kehrbezirksbildung. Besonders hervorhebende Punkte waren hierbei:

  • Für die Bildung von Kehrbezirken ist das feuerpolizeiliche Interesse allein entscheidend.
  • Ein ausreichendes Einkommen ist erforderlich.
  • Die Überwachungsmöglichkeit des Bezirks bildet die Grenze.
  • Eine Nachprüfung anhand eines Kehrbuches soll alle 5 Jahre stattfinden.
  • Eine Bewerberliste ist aufzustellen.
  • Ausschluss von Nebengewerbe ohne ausdrückliche Genehmigung.
  • Erhebung des Kehrlohnes nur vom Hausbesitzer.
  • Die Regierungspräsidenten können als Berufspflichten, die Brandhilfe, die Brandschau und die Bauabnahme aufnehmen.“

In der Weimarer Republik nutzten diese Befugnis, Kehrbezirke einzurichten, alle Länder, überall gab es damit festgelegte Kehrbezirke.

Die Reichsregierung änderte mit Gesetz vom 13. April 1935 (Grundlage war die mit dem Ermächtigungsgesetz übertragene Gesetzgebungsgewalt) den bis dahin geltenden §39 der Gewerbeordnung und schrieb im Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung die Einrichtung von Kehrbezirken vor.

Auf Grundlage dieses Gesetzes erließen am vom 15. April 1935 und 28. Juli 1937 das Reichswirtschafts– und Reichsinnenministerium „Die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen“

In diesem Gesetz wurde unter anderem festgelegt: (Ausschnitte)

  • Die Erhaltung der Feuersicherheit liegt im öffentlichen Interesse.
  • Alle Gebäude mit Schornsteinen und Feuerungsanlagen unterliegen deshalb dem Kehrzwang.
  • Die Kehrgebühr ist eine öffentliche Last des Grundstücks.
    Kehrarbeiten dürfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern, die für bestimmte Kehrbezirke angestellt sind, oder deren Gesellen und Lehrlingen ausgeführt werden.
  • Der Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an.
  • Er ist der Aufsicht und der Ordnungsstrafgewalt einer Behörde unterstellt, hat aber keine Beamtenhoheit.“

Damit entstand das sogenannte „staatliche Kehrmonopol” man brauchte keine Beamten übertrug aber hoheitliche Aufgaben an die Bezirksschornsteinfegermeister.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland dann in vier Besatzungszonen aufgeteilt, dies hatte zur Folge das in den jeweiligen Besatzungszonen unterschiedliche Verordnungen für das Schornsteinfegerwesen galten.

Das Bundesgesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Schornsteinfegergesetz) wurde am 22. Januar 1952 verabschiedet. Damit entstand für die gesamte Bundesrepublik ein einheitliches Gesetz.

1969 wurden mit dem Gesetz über das Schornsteinfegerwesen auch die letzten alten noch geltenden Paragraphen der Gewerbeordnung aufgehoben. Dadurch entstanden endgültig einheitliche Regelungen für die gesamte Bun- desrepublik Deutschland mit rund 8000 Kehrbezirken. Ab dem Jahr 2008 wurde das sogenannte „Kehrmonopol“ stufenweise abgeschafft. (Der Begriff Monopol ist bei mehr als 8000 Anbietern eigentlich irreführend. Im Grund- satz geht es um die staatliche Überprüfung der Feuerstätten, dem Brandschutz sowie die Sicherheit der Bürger. An diesem hat der Staat ein entsprechendes Interesse eine funktionelle Ordnung und Kontrolle aufrecht zu erhalten. Der Schutz der Bürger liegt im öffentlichen Interesse).

Das bisherige Schornsteinfegergesetz trat mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Es wurde durch das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk abgelöst. Am 26. November 2008 wurde die Reform verabschiedet. (veröffentlicht im BGBl. I S. 2242). Aus dem Bezirksschornsteinfegermeister wurde der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.