Energieausweis

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis für Gebäude, wer benötigt ihn und welche Varianten gibt es?

Mit der EnEV 2007 (EnEV – Energieeinsparverordnung) wurden die ersten Energieausweise für Gebäude ausgestellt, die Gültigkeit war auf zehn Jahre beschränkt. Ein heutiger Energieausweis für Wohngebäude hat mit seinem Vorgänger, außer dem Namen nicht mehr viel gemein.

Neu ist heute die nachstehende Skala. Bei der EnEV 2007 waren dies noch 0 bis 400 kWh/ (m²*a), die aktuelle Skala eines Energieausweises endet jetzt bereits bei 250 kWh/(m²*a). Neu ist die Einstufung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich denen, wie sie Ihnen von Elektrogeräten bekannt sind.

Was ist ein Energieausweis (ehemals auch Energiepass)?

Was ist ein Energieausweis (ehemals auch Energiepass)?Der Energieausweis für Gebäude gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes. Auf Basis eines Energieausweises können Sie Gebäude somit energetisch mit- einander vergleichen. Es lassen sich insbesondere Rückschlüsse auf die Verbrauchswerte und Heizkosten aber auch was die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes angeht, ziehen.

In der Regel wird das gesamte Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz bewertet. Ausnahmen bestehen nur bei Gebäuden, bei denen ein größerer Teil nicht für Wohnzwecke genutzt wird. In diesem Fall werden zwei Energieausweise, einer für den Wohngebäudeteil, ein weiterer für den Nichtwohngebäudeteil erstellt.

Benötigen ich einen Energieausweis für mein Gebäude?

Bei Neubauten benötigen Sie seit dem 01.01.2002 einen Energieausweis. Alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009 einen Energieausweis, sofern sie verkauft, (neu) vermietet oder verpachtet werden.

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 stiegen die Anforderungen an den Energie- ausweis. Erstmals wurde ein Bußgeldkatalog eingeführt.

Wir prüfen Ihr Gebäude und erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Der Energieausweis hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Prüfen Sie vor einem Verkauf, einer (Neu-)Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie, ob ein Energieausweis vorliegt und dieser noch gültig ist. Es besteht Vorlagepflicht bei einer Besichtigung oder bei Aufforderung durch den potentiellen Käufer, Mieter bzw. Pächter. Können Sie keinen aktuellen Ausweis vorweisen, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen, besteht keine Energieausweispflicht, hier steht die Bauerhaltung im Vordergrund steht. Es steht Ihnen frei, auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Es zwei unterschiedliche Energieausweise: Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfs- ausweis und dem Energieverbrauchsausweis.

Der Energiebedarfsausweis

Einen Energiebedarfsausweis benötigen Sie zwingend für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Bei jüngeren Gebäuden haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen dem Energiebedarfsausweis oder dem Energieverbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird die vorhandene Anlagentechnik und die Gebäudehülle bewertet. Dabei spielt unter anderem das Baujahr des Gebäudes eine wichtige Rolle. In Deutschland gibt es unterschiedliche Bauepochen, in denen unterschiedliche Dämmstandards verwendet wurden.

Bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises wird das komplette Gebäude und bei allen beheiz- baren Räume eine Raumtemperatur von 20° C angenommen.

Der Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist zwingend für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.10.1977 gestellt wurde, die auf das energietechnische Niveau modernisiert wurden oder für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.

Hierbei werden die notwendigen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zur Ermittlung des Gesamt- energieverbrauchs herangezogen.

Beachten sie hierbei, der Verbrauch hängt stark vom jeweiligen Nutzerverhalten ab. Ein Verbrauchsausweis kann daher nur sehr bedingt eine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Brennstoffbedarf liefern.

Schnellübersicht ob oder welchen Ausweis sie benötigen

Welche Mindestangaben muss ein Energieausweis enthalten?

Der Energieausweis muss entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Mindest- angaben enthalten:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude,
  • Angaben zur Anlagentechnik,
  • Energiekennwerte des Objektes,
  • Modernisierungsempfehlungen.

Sind bei Ihrem Gebäude sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen möglich, werden diese mit angeben. Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Modernisierungsempfehlungen handelt, die eine Fachplanung nicht ersetzen können. Sie sind lediglich als Anreiz oder Ideen zu verstehen.

Wie wird ein Energieausweis erstellt?

Bei einem Neubau werden die Planungsdaten für die Erstellung genutzt. Bei Bestandsimmobilien wird ein anderer Weg gegangen. Gerne informiere ich Sie.