Gashausschau

Gashausschau

Als Betreiber einer Gasanlage sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand dieser Anlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in Ihren Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht).

In den Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI 2018 – Arbeitsblatt DVGW G 600 (A) September 2018) wird in §13 Niederdruckanschlussverordnung ausgeführt: „Der Anschlussnehmer (Betreiber) ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht)“.

Sie als Eigentümer sind also verpflichtet alles ab der Hauptabsperreinrichtung, einmal im Jahr zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

 

Schnell wird diese Prüfung vergessen! – Gehen Sie auf Nummer Sicher! – Geben Sie den erforderlichen Jahres-Check in meine fachkundigen Hände, damit ist die fristgerechte Überprüfung gewähr- leistet.

Bei der Gashausschau sorge ich durch Früherkennung von Mängeln, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und die Entstehung möglicher Gefahren minimiert wird. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie über eine neutrale Bewertung möglicher Schwachstellen verfügen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll (Technische Expertise) die immer der aktuellen Gesetzeslage entspricht.

Im Rahmen meiner Überprüfungstätigkeiten biete ich Ihnen diesen Service zusätzlich an. Selbst- verständlich führen ich die Gashausschau auch dann durch, wenn keine Kehr– und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind.

Ihre Vorteil bei der Gashausschau durch mich

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
  • Prüfprotokoll (Technische Expertise)
  • Sofortmeldung erkannter Mängel im Rahmen der Gashausschau